Spaniens Einwanderungsbedingungen auch für EU-Mitglieder verschärfen sich

Was ändert das neue Ausländergesetz? 
Die Verordnung regelt Gesundheitsfürsorge für Ausländer, egal ob sie Bürger der Europäischen Union, oder von Nichteuropäischen Ländern kommen.Bürger, die nicht als Einwohner in Spanien registriert sind, schwere Krankheit oder Unfall und während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erleiden, gilt für die Einwanderer unter 18 Jahren die gleiche Gesundheitsversorgung wie für spanische Jugendliche. Dazu ergänzend verlangt das Ausländergesetz, dass die Ausländer für inländische Anforderungen beim Empfang von Gesundheitsversorgung, einer Sozialversicherung angegliedert sein muß und Steuern in Spanien beim Staat zahlen. Darüber hinaus dürfen "die zuständigen Stellen in Einwanderungs-Angelegenheiten dem Nationale Institut für Soziale Sicherheit Daten übermitteln", ohne die Zustimmung des jeweiligen Bürgers, um die Daten für die Einwanderungs-Voraussetzung zu überprüfen."Das betreffe insbesondere den Gesundheitsbereich und damit etwa 150.000 Menschen. Die Berechnung ist wie folgt: der Unterschied zwischen ansässige Ausländer und registrierten sind rund 500.000. Nach Angaben der Zeitung El País sind mehr als 350.000 EU-Bürger nicht registriert. Sie alle werden überprüft.
Die spanische Regierung rechnet damit, das sie rund 500 Millionen Euro mit dieser Maßnahme retten kann, weil soziale Sonderposten damit entfallen würden. 

Auch die Bürger der EU, der Schweiz und anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums  werden in ihren Status verändert. Von nun an wird folgendes benötigt: für studierende und  arbeitende, sie alle müssen über ausreichende Existenzmittel" für sich selbst und ihre Familienangehörigen verfügen, um "nicht selbst und ihre Familienangehörigen zu einer Belastung für die Sozialhilfe (wovon redet da Spanien eigentlich?) in Spanien während ihres Aufenthalts werden. Außerdem müssen sie über eine Krankenversicherung für alle Risiken, die in Spanien "oder Teil einer Familie", vorweisen können verfügen.
Ab 31. August kommt dieses Gesetz zum tragen.
Quelle:El País

Kommentare

Anonym hat gesagt…
Zitat
{
für studierende und arbeitende, sie alle müssen über ausreichende Existenzmittel" für sich selbst und ihre Familienangehörigen verfügen, um "nicht selbst und ihre Familienangehörigen zu einer Belastung für die Sozialhilfe in Spanien während ihres Aufenthalts werden.
}
Ich find, dies sollte jedes Land auf dieser Erde einführen. Somit werden Sozialkassenausnutzer/Betrüger zwar nicht unbedingt verhindert, aber sehr stark eingeschränkt.

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